Das Amtsgericht Rosenheim hat zwei geschäftsführende Gesellschafter zweier Güterkraftverkehrsunternehmen zu je 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Beide Gesellschafter erhielten zudem – neben der Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Fördergelder in Höhe von rund 90.000 EUR – eine gesonderte Geldstrafe in Höhe von jeweils 14.000 Euro. Beide Gesellschafter gelten damit als vorbestraft.
Im Rahmen der Mautharmonisierung wollten beide Gesellschafter zu Unrecht Fördergelder erhalten. In den Jahren 2009 bis 2011 stellten sie Förderanträge zum Förderprogramm „Weiterbildung“ und rechneten Weiterbildungsmaßnahmen ab, die tatsächlich nicht stattfanden.
Da ein Vorstandsvorsitzender und ein Innendienstleiter eines Weiterbildungsträgers die Ausstellung von Scheinrechnungen und Teilnehmerlisten, die dem BAG vorgelegt wurden, anordneten bzw. ausstellten, wurden sie wegen Mittäterschaft zum Betrug zu Geldstrafen in Höhe von 4.800 EUR bzw. 1.800 EUR verurteilt.
In einem weiteren abgeschlossenen Strafverfahren verurteilte ebenfalls das Amtsgericht Rosenheim die Kommanditistin eines Güterkraftverkehrsunternehmens zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung.
Auch sie stellte in den Jahren 2010 bis 2012 Förderanträge zum Förderprogramm „Weiterbildung“ und rechnete Weiterbildungsmaßnahmen ab, die tatsächlich nicht stattfanden und mit Scheinrechnungen und gefälschten Teilnehmerlisten belegt werden sollten. Neben der Freiheitsstrafe auf Bewährung musste die Antragstellerin die zu Unrecht beantragten Fördermittel in Höhe von knapp 50.000 EUR zurückzahlen.
Quelle: Presseinformation des BAG vom 25.10.2018