NIS2-Richtlinie: Handlungsbedarf für Hersteller mobiler Maschinen

Die NIS2-Richtlinie, die am 16. Januar 2023 in Kraft trat, formuliert neue, verbindliche Vorschriften zur Cybersicherheit und betrifft über 3.000 Maschinenbau-Unternehmen in Deutschland und mehr als 9.000 in der EU. Doch was bedeutet das für Hersteller mobiler Arbeitsmaschinen wie Bagger, Lader und LKW?
Die Neufassung der EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit, bekannt als NIS2 verpflichtet künftig Hersteller „kritischer Produkte“ wie z.B. Maschinen, die IT- und OT-Sicherheit zu verbessern, und ersetzt die vorherige NIS1-Richtlinie. Die Richtlinie muss bis zum 17. Oktober 2024 in deutsches Recht umgesetzt sein, und ist somit für Hersteller mobiler Maschinen, insbesondere für diejenigen mit mindestens 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro, von entscheidender Bedeutung.

Was bedeutet die NIS2 für Hersteller mobiler Maschinen?

Für die betroffenen Unternehmen entsteht ein erweiterter Pflichtenkatalog zur Cybersicherheit, der von Risikomanagement über Incident Management bis hin zu Lieferketten- und Personalmanagement reicht. Hinzu kommen Meldepflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen mit strikten Fristen: Eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, ein detaillierter Bericht innerhalb von drei Tagen und ein Fortschritts-/Abschlussbericht nach einem Monat. Darüber hinaus sind empfindliche Sanktionen und Bußgelder vorgesehen, die je nach Unternehmenskategorie bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes betragen können.

Strategien zur Bewältigung der NIS2-Anforderungen

Um derartige Strafen zu vermeiden, möchten wir Ihnen konkrete, praxisorientierte Empfehlungen geben, wie Sie die Umsetzung der NIS2-Richtlinien effektiv in Ihrem Unternehmen integrieren können.

  1. Bewertung und Planung: Identifizieren Sie, welche Bereiche Ihres Unternehmens am stärksten von den NIS2-Anforderungen betroffen sind, und erstellen Sie einen strukturierten Fahrplan zur Implementierung der Richtlinien, der alle relevanten Abteilungen einbindet.
  2. Anpassung der Sicherheitsstrategien: Optimieren Sie Ihre aktuellen Sicherheits- und Risikomanagementstrategien, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. Überarbeiten Sie dazu Ihre bestehenden Sicherheitsprotokolle und investieren Sie in verbesserte Firewall- und Antivirus-Software, um Ihre Netzwerke besser zu schützen.
  3. Einrichtung eines Incident-Management-Plans: Entwickeln Sie klare Prozesse zur schnellen Identifikation, Meldung und Behebung von Sicherheitsvorfällen. Richten Sie ein 24/7-Notfallteam ein, das sofort auf Cyber-Vorfälle reagieren kann.
  4. Kompetenzaufbau beim Personal: Stärken Sie das Bewusstsein und die Fähigkeiten Ihrer Belegschaft im Hinblick auf Cybersicherheitsbestrebungen. Fördern Sie die Cybersicherheitskenntnisse Ihrer Mitarbeiter durch regelmäßige Schulungen und Workshops zur Sensibilisierung für Phishing und andere Cyberbedrohungen.

NIS2 als Chance

Die konsequente Umsetzung der NIS2-Richtlinien bietet nicht nur die Sicherheit der Compliance, sondern auch die Möglichkeit zur Optimierung Ihrer internen Prozesse und zur Stärkung Ihres Geschäfts gegenüber zukünftigen Cyberrisiken. Durch das Implementieren solider Cybersicherheitspraktiken können Sie das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner intensivieren und sich gleichzeitig gegen Cyberbedrohungen rüsten. Der Fokus auf proaktives Handeln und strukturierte Implementierung bietet Ihnen somit nicht nur Schutz vor potenziellen Sanktionen, sondern fördert auch eine resilientere und zukunftssichere Unternehmensstruktur.

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