Hosting-Plattform bzw. Dienst von Modern Drive Technology GmbH; hier werden Daten gespeichert, visualisiert und über Schnittstellen zur Verfügung gestellt.
VPN-Lösung zur Herstellung eines direkten Fernzugriffs auf das Maschinengateway über ein Virtuelles Privates Netzwerk (VPN).
Teilnehmer/Endpunkt eines VPN mit Ende-zu-Ende Verschlüsselung. Dies kann z.B. ein PC eines Users oder auch ein Gateway sein. Gegenstelle ist jeweils der VPN-Server, der mittels MACHINES.ACCESS vom Kunden konfiguriert werden kann.
Datenbank, Applikation, Programm, sonstige Anwendung oder Inhalt von Modern Drive Technology GmbH, auf den über MACHINES.CLOUD zugegriffen wird.
On-Board Module (z.B. TC1, TC3G, TCG-4) oder andere Hardware von Modern Drive Technology GmbH oder Dritten, welche autorisiert ist, eine Verbindung mit den MACHINES.CLOUD Servern herzustellen und/oder Daten dorthin zu versenden oder von dort zu empfangen.
Computer eines Benutzers, z.B. Dektop PC, Laptop, Tablet, Smartphone.
UI (User Interface), graphische Benutzeroberfläche von MACHINES.CLOUD, die von Modern Drive Technology GmbH in Form einer Webapplikation ausgeliefert und mittels eines Webbrowsers benutzt werden kann.
Anbieter von Datenbanken, Diensten oder sonstigen Applikationen oder Inhalten, auf die vom Kunden über die MACHINES.CLOUD Plattform zugegriffen wird oder die auf MACHINES.CLOUD zugreift.
Vom Kunden ausgewählter Dienst oder Anbieter.
Partei, welche nicht in diesem Vertrag namentlich genannt wird. Dies kann beispielsweise der Kunde des Kunden sein, dem der Kunde einen Zugang zu MACHINES.CLOUD gewährt.
Applikation, Anwendung oder Software, die weder von Modern Drive Technology GmbH programmiert, betrieben oder gewartet wird.
Programmcode, Daten und Inhalte, die vom Kunden in MACHINES.CLOUD verwaltet werden.
1.1
Gegenstand dieses Vertrages ist die entgeltliche Bereitstellung eines definierten Speicherplatzes auf einem Server zur Speicherung von Kundendaten (MACHINES.CLOUD). Ergänzend dazu besteht optional für den Kunden die Möglichkeit, mittels einer VPN Verbindung einen direkten Zugang zu Gateways herzustellen (MACHINES.ACCESS).
1.2
Der Zugang zu dem Speicherplatz wird über ein MACHINES.CLOUD Portal unter ausschließlicher Verwendung der REST-API Technologie über ein User Interface als Browserapplikation gewährt.
1.3
Sofern dem Kunden zur Nutzung der MACHINES.CLOUD Zugang zu einer Software gewährt wird, wird dem Kunden ein vorübergehendes für die Dauer dieses Vertrages, nicht-exklusives, nicht-übertragbares Recht zur Nutzung dieser Software ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages eingeräumt. Das unberechtigte Kopieren, dekompilieren oder die Bearbeitung dieser Software wird nicht gestattet.
1.4
Der Kunde erhält inhaltlich das Recht, die Software zu installieren und sie im Rahmen des Vertragszwecks zu nutzen, insbesondere die Möglichkeit,
1.4.1
VPN Clients für den Fernzugriff auf Maschinengateways zu berechtigen und selbst zu verwalten,
1.4.2
der Erzeugung von notwendigen Konfigurationsdateien zum Zwecke der Einbindung und dem Betrieb der VPN Clients auf verschiedenen Betriebssystemen,
1.4.3
Datenübertragungen zum Zwecke des Flashens angeschlossener Steuerungen, für Updates der Gateway-Software sowie zur Fernkonfiguration des Gateways durchzuführen (jegliche anderen Übertragungen sind ausgeschlossen).
1.5
Modern Drive Technology GmbH trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind, eine Prüfung der Inhalte erfolgt nicht.
1.6
Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, soweit nicht in diesem Vertrag anderweitig vereinbart.
1.7
Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Das Speichern von besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO ist nicht gestattet.
1.8
Der Zugang zu dem MACHINES.CLOUD Gateway (Endpunkt) erfolgt im Verantwortungsbereich des Kunden. Etwaige Kosten, die durch die Übertragung von Daten entstehen, trägt der Kunde. Der genaue Umfang der Datenübertragung hängt von der Einstellung des Gateways ab. Die Verwaltung dieser Einstellung erfolgt durch den Kunden. Etwaige Prognosen zum Datentransfer durch Modern Drive Technology GmbH erfolgen ohne Gewähr.
1.9
Gesendete Positionsdaten können auf einer Geo-Karte als Standort dargestellt werden. Hierzu wird auf die Dienstleistung Dritter zurückgegriffen. Die Verwaltung dieser Dienstleistung obliegt dem Kunden. Hierdurch können nach Auswahl des Kunden zusätzliche Kosten in Form von Einrichtungs- und Nutzungsgebühren anfallen.
2.1
Der Zugang zu den auf MACHINES.CLOUD gespeicherten Informationen ist für den Kunden jederzeit möglich. Modern Drive Technology GmbH sichert eine Verfügbarkeit von mindestens 95 % im Jahresmittel zu. Ausgenommen hiervon werden angekündigte Wartungsarbeiten, Updates und technische Umrüstungen, die zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der MACHINES.CLOUD führen können. Eine Ankündigung dieser Arbeiten erfolgt circa eine (1) Woche vor Durchführung der geplanten Arbeiten gegenüber dem Kunden.
2.2
Dem Kunden wird ein Administrationszugang eingerichtet. Der Administrationszugang erlaubt es dem Kunden, beliebig viele weitere Benutzer anzulegen.
2.3
Die Verwaltung dieses Zugangs obliegt allein dem Kunden.
3.1
Modern Drive Technology GmbH gewährt die Abrufbarkeit der auf der MACHINES.CLOUD gespeicherten Daten.
3.2
Der Zugang zur MACHINES.CLOUD erfolgt über eine kundenspezifische URL. Hierfür richtet Modern Drive Technology GmbH dem Kunden individuelle Zugangsdaten ein, die sich aus einem Benutzernamen und Kennwort für den passwortgeschützten Zugang zusammensetzen. Eine Übersendung dieser Daten erfolgt nach Vertragsschluss.
3.3
Modern Drive Technology GmbH sichert eine Skalierbarkeit seines Dienstes hinsichtlich der Übertragungsrate vom MACHINES.CLOUD Datencenter zu anderen zum Internet gehörigen Servern und Routern zu. Eine Anpassung der Infrastruktur erfolgt mindestens in 30-tägigen Intervallen.
3.4
Modern Drive Technology GmbH ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen.
4.1
Gewährt der Kunde Dritten Zugang zur MACHINES.CLOUD, so ist der Kunde für die vertragsgemäße Nutzung des Dritten der MACHINES.CLOUD verantwortlich.
4.2
Der Kunde ist verpflichtet, das Gateway zum Zugang zur MACHINES.CLOUD ständig zu warten. Die hierfür verwendete Software ist auf dem aktuellsten Stand zu halten. Etwaige Zugangsstörungen sind Modern Drive Technology GmbH unverzüglich mitzuteilen.
4.3
Der Kunde hat seine Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Benutzernamen und Passwörter sind so aufzubewahren, dass der Zugriff durch unbefugte Dritte zur Vermeidung eines Missbrauchs ausgeschlossen ist. Die in der MACHINES.CLOUD abgelegten Daten sind durch den Kunden in geeigneter Weise gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.
4.4
Der Kunde stellt sicher, dass lediglich Personen mit notwendigem Fachwissen und Einweisung auf die MACHINES.CLOUD zugreifen.
4.5
Etwaige Performancetests der vertraglichen Leistungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung zwischen den Parteien zulässig.
5.1
Die Installation etwaiger Software, Fehlerbehebung und Wartung der zum Zugriff auf die MACHINES.CLOUD verwendeten Endgeräte obliegen dem Kunden.
5.2
Modern Drive Technology GmbH leistet keine Gewähr und/oder übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität oder Interoperabilität der MACHINES.CLOUD mit Betriebssystemen, Add-Ons, Programmen oder sonstigen Applikationen, die vom Kunden auf seine Endgeräte installiert sind oder im Rahmen eines automatischen Updates auf den kundeneigenen Endgeräten betrieben werden.
6.1
Der Aufbewahrungszeitraum sämtlicher an MACHINES.CLOUD gesendeten Daten wird durch sogenannte „Retention Rules“ durch den Kunden festgelegt.
6.2
Die Daten in Applikationen, auf die nicht nur lesend zugegriffen wird, z.B. Stammdaten, vom Kunden eingegebene Daten oder von Gateways gesendete Daten werden in der MACHINES.CLOUD gespeichert und zyklisch gesichert. Es wird täglich, jeweils zwischen 0:00h und 3:00h ME(S)Z, ein Backup angefertigt. Das Backup wird 15 Tage gespeichert. Eine Wiederherstellung von verlorenen, versehentlich gelöschten oder nicht anderweitig gesicherten Daten nach diesem Zeitpunkt ist durch Modern Drive Technology GmbH nicht möglich.
6.3
Der Aufwand für die Wiederherstellung von Daten ist von dem Kunden zu tragen.
7.1
Der Kunde verpflichtet sich, Modern Drive Technology GmbH das in der Rechnung aufgeführte Entgelt in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer bis spätestens zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Ziel zu zahlen.
7.2
Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so ist Modern Drive Technology GmbH berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 (2) BGB zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, Modern Drive Technology GmbH sämtliche notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen.
7.3
7.4
Preise laut Preisliste gelten für die Mindestlaufzeit dieser Vereinbarung, sofern nicht anderweitig in Ziffer 7.5. dieses Vertrages geregelt.
7.5
Basis für Preisanpassungen ist der von dem Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte für Deutschland auf der Basis 2010 = 100%. Ergibt sich zwischen dem öffentlichen Index vor der letzten Preisanpassung und dem zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der Vertragslaufzeit eine Differenz von mindestens 3%, so ist Modern Drive Technology GmbH berechtigt, eine Preisanpassung in gleicher Höhe vorzunehmen. Die Anpassung der Preise wird ab dem auf die Änderung folgenden Monat wirksam, jedoch höchstens einmal jährlich. Bei Preiserhöhungen, die eine Höhe von 5% übersteigen, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Vertragsverhältnis wird in diesem Fall mit einer Frist von drei (3) Monaten gekündigt.
7.6
Über die vertragsgegenständlichen Leistungen hinausgehende Tätigkeiten berechnet Modern Drive Technology GmbH nach Aufwand auf der Grundlage der aktuellen Preisliste.
8.1
Tritt ein verschuldeter Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 20 Tagen auf das berechnete Vertragsentgelt ein, ist Modern Drive Technology GmbH unter einmaliger Nachfristsetzung von zehn (10) Tagen berechtigt, den Zugang zu MACHINES.CLOUD bis zum vollständigen Ausgleich der geltend gemachten Forderung zu sperren.
8.2
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nach, ist Modern Drive Technology GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu verlangen.
8.3
Die Kosten, die für eine Wiederfreischaltung des Zugangs zur MACHINES.CLOUD nach einer erfolgten Sperrung gemäß geltender Preisliste trägt der Kunde.
9.1
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass der Kunde den Leistungsgegenstand unmittelbar nach Gewährung des Zugriffs umfassend testet und alle Funktionen auf Funktionstüchtigkeit prüft. Erkennbare Mängel sind Modern Drive Technology GmbH binnen 14 Tagen, versteckte Mängel innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Erkennbarkeit unter einer Beschreibung des Mangels mitzuteilen. Aus der Beschreibung hat sich insbesondere der Umfang und Auswirkung des Mangels zu ergeben. Erfolgt keine fristgerechte Mangelmitteilung, gelten die bereitgestellten Leistungen als mangelfrei.
9.2
Modern Drive Technology GmbH leistet im Falle von Stromausfällen, Ausfällen von Servern oder Zugangsleitungen zu Servern, auf die vom MACHINES.CLOUD Datacenter zugegriffen wird, sowie Ausfällen von Einrichtungen, die nicht im direkten Einflussbereich von Modern Drive Technology GmbH stehen, keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Kommunikations- und Datenleitungen zum MACHINES.CLOUD Datacenter.
9.3
Der Kunde erkennt an, dass die vertraglichen Leistungen nicht für Sicherheits- bzw. Safety-relevante Anwendungen, bei denen präzise Verortungen und Darstellungen auf Geokartenmaterial notwendig sind, beispielsweise für Notfalldienste, geeignet sind.
9.4
Ohne die ausdrückliche Zustimmung von Modern Drive Technology GmbH wird der Kunde die vertraglichen Leistungen keinem Performance- oder Stresstests zuführen.
9.5
Modern Drive Technology GmbH ist zur sofortigen Sperre der MACHINES.CLOUD berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Modern Drive Technology GmbH hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
10.1
Modern Drive Technology GmbH wird nach der Meldung eines Fehlers am System innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen (Montag bis Freitag, ausgenommen deutsche Feiertage am Sitz der Modern Drive Technology GmbH, Betriebsruhe und Brückentage) mit der Analyse des Fehlers beginnen, sofern die Fehlermeldung innerhalb des unten angegebenen Zeitraumes für die Störungsannahme gemeldet wird. Es gilt die jeweils in Deutschland amtliche Zeit. Geht die Fehlermeldung nach diesen Zeitpunkten ein, gilt sie am nächsten Werktag als eingegangen.
10.2
Es gelten folgende Definitionen:
11.1
Modern Drive Technology GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet Modern Drive Technology GmbH für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet Modern Drive Technology GmbH jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Modern Drive Technology GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
11.2
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11.3
Modern Drive Technology GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einem bestimmungswidrigen Gebrauch bzw. einem Gebrauch entgegen diesen vertraglichen Bestimmungen, z.B. durch unbefugte oder nicht geschulte oder nicht mit dem notwendigen Fachwissen in Bezug auf die Datenbanken ausgestatteten Personen resultieren.
11.4
Das von Modern Drive Technology GmbH gelieferte Gateway stellt eine offene Plattform, keine fertige Kundenlösung für ein Serien-Rollout dar. Im Auslieferungszustand sind für den einfachen Zugang für Entwicklungs- und Testzwecke Standardpasswörter gesetzt. Der sichere Betrieb im Feld muss durch den Kunden sichergestellt werden. Grundsätzlich ist der Anhang „Basic Security Guidelines“ zu beachten. Dieses Dokument enthält grundlegende sicherheitsrelevante Regeln. Security Audits und/oder Penetrationstests werden im Vorfeld nicht ausgeführt und sind ggf. vom Kunden zu veranlassen. Gegenstand einer Prüfung soll das beim Kunden im Einsatz befindliche System sein. Für den Kunden besteht die Möglichkeit, alle Komponenten der Software auch während des Betriebes einer Produktivversion auf den neuesten Stand zu bringen. Sämtliche von Modern Drive Technology GmbH gelieferten BSP-Versionen sind vom Kunden ausgiebig zu testen, bevor eine produktive Anwendung erfolgt.
11.5
Die MACHINES.CLOUD stellt einen Rückkanal zu den auf Maschinen befindlichen Gateways zur Verfügung. Über diesen können Updates der Software durchgeführt und auch (Maschinen-) Befehle abgesetzt werden. Das Übertragen und Ausführen von Software oder Befehlen kann zu Funktionsfehlern oder unerwartetem Betriebsverhalten der Maschine führen. Vor dem Aufspielen von Updates oder Absetzen von Befehlen müssen diese hinreichend auf Funktionalität und Sicherheit getestet werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sich die Maschinen beim Durchführen von Änderungen, Updates der Software des Gateways und daran angeschlossener Steuerungen oder anderer Geräte in einem sicheren Zustand befinden. Modern Drive Technology GmbH übernimmt keine Haftung für durch Veränderungen der Software und/oder durch abgesetzte Befehle verursachte Schäden jeglicher Art.
11.6
Modern Drive Technology GmbH haftet nicht für einen Missbrauch der Zugangsdaten, der nicht auf ein Fehlverhalten von Modern Drive Technology GmbH zurückzuführen ist.
11.7
Eine Haftung für von Dritten verursachte Schäden, denen der Kunde den Zugang zur Plattform ermöglicht hat, wird von Modern Drive Technology GmbH nicht übernommen.
11.8
Nutzt der Kunde die MACHINES.CLOUD für gesetzliche verbotene Zwecke oder entgegen der Regelungen dieses Vertrages, stellt der Kunde Modern Drive Technology GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund dieser Rechtsverletzung oder Vertragsverletzung geltend gemacht werden, frei. Diese Freistellung beinhaltet ebenso etwaige angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, Bußgelder oder sonstiger Vertragsstrafen.
12.1
Die vertragliche Leistung von Modern Drive Technology GmbH ist kein Produkt im Sinne der anwendbaren produkthaftpflichtgesetzlichen Regelungen, da ein Produkt im Sinne der anwendbaren produkthaftpflichtgesetzlichen Regelungen eine vom Leistungsgegenstand fremde bewegliche Sache, einschließlich Energie ist, und diese Definition den Leistungsgegenstand der MACHINES.CLOUD nicht umfasst.
12.2
Sofern jedoch ein angerufenes Gericht, entgegen dieser Ansicht, davon ausgehen sollte, dass der Leistungsgegenstand in den Anwendungsbereich der anwendbaren produkthaftpflichtgesetzlichen Regelungen fallen sollte, dann wird ausdrücklich festgehalten, dass die Haftung für Schäden, die ein Unternehmer, der den Leistungsgegenstand überwiegend in seinem Unternehmen verwendet, nicht und überdies erst ab den Haftungsfreigrenzen eintritt.
12.3
Es ist davon auszugehen, dass der Kunde als Unternehmer im Sinne der anwendbaren produkthaftpflichtgesetzlichen Regelungen anzusehen ist, da er eine auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein, betreibt, bzw. eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist.
Ansprüche jeglicher Natur sind innerhalb von 12 Monaten, nachdem der Kunde vom anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, geltend zu machen, sofern nicht gesetzlich und unabdingbar andere Verjährungsfristen festgesetzt sind.
14.1
Der Vertragsbeginn ist zwischen den Parteien vereinbart. Dieser wird integraler Bestandteil des Vertrages. Fehlt es an einer ausdrücklichen Vereinbarung zum Vertragsbeginn, so beginnt das Vertragsverhältnis mit Unterzeichnung dieses Vertrages.
14.2
Dieser Vertrag wird auf für die Dauer von zwei (2) Jahren geschlossen (Mindestvertragslaufzeit) und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien zumindest drei (3) Monate vor Ablauf mindestens in Textform erklärt, den Vertag nicht verlängern zu wollen.
14.3
Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den Kunden ist erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich.
15.1
Modern Drive Technology GmbH ist berechtigt, einzelne Teile der MACHINES.CLOUD Applikationen oder Funktionen mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Monatsende zu kündigen. Dies kann z. B. nötig sein wenn Dienstleister oder Service Provider der Modern Drive Technology GmbH ihrerseits Leistungen im Zusammenhang mit MACHINES.CLOUD kündigen, verändern oder die Leistung ganz eingestellt wird. In einem solchen Falle ist Modern Drive Technology GmbH verpflichtet, dem Kunden das anteilige Entgelt, soweit es im Voraus bezahlt wurde, für die restliche Vertragslaufzeit nach dem Kündigungstermin zurückzuerstatten.
15.2
Modern Drive Technology GmbH kann diesen Vertrag nur aus folgenden wichtigen Gründen ohne Fristsetzung kündigen wenn:
Mit Beendigung dieses Vertrages treffen den Kunden folgende Pflichten:
17.1
Die kunden- und personenbezogenen Stammdaten des Kunden werden durch Modern Drive Technology GmbH digital innerhalb elektronischer Datenverarbeitungssysteme gespeichert, verarbeitet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt. Der Kunde erhält u.a. auch einen Newsletter von Modern Drive Technology GmbH. Der Kunde ist berechtigt, die Zustimmung zum Erhalt des Newsletters jederzeit zu widerrufen.
17.2
Der Kunde ist sich bewusst, dass Daten, die er in der MACHINES.CLOUD ablegt oder im Rahmen der Verwendung dort speichert, personenbezogene Daten im Sinne der aktuell geltenden gesetzlichen Richtlinien sein können, die dem Datenschutz unterliegen, bzw. Daten sind, die nicht für die Weitergabe an Dritte bestimmt sind.
17.3
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Daten, die in der MACHINES.CLOUD abgelegt sind, vor Beendigung des Vertragsverhältnisses auf eigenen Speichermedien zu sichern. Nach Beendigung des Vertrages hat Modern Drive Technology GmbH das Recht sämtliche Daten, die in der MACHINES.CLOUD abgelegt wurden oder im Rahmen der Geschäftsbeziehung dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, zu löschen. Der Kunde hat nach diesem Zeitpunkt keinen Anspruch auf Herausgabe etwaiger Daten, und zwar weder in elektronischer noch in sonstiger Form. Modern Drive Technology GmbH ist jedoch berechtigt, sofern aus gesetzlichen, insbesondere aus Gründen der Datenspeicherung und Langzeitarchivierung, Gründen verpflichtet, sämtliche Daten über den Zeitraum der Vertragsbeziehung hinaus für die Dauer von bis zu zehn (10) Jahren zu speichern.
Modern Drive Technology GmbH ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein verbundenes Unternehmen oder jedes andere Unternehmen zu übertragen, sofern dadurch die Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird und dem Kunden die Übertragung zumutbar ist.
Falls der Dienst oder Teile davon zum Gegenstand eines Anspruches oder eines Verfahrens wegen Verletzung von Patent- oder Urheberrecht wird oder nach Ansicht von Modern Drive Technology GmbH werden könnte, ist Modern Drive Technology GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten
20.1
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen einschließlich dieses Punktes bedürfen der Textform.
20.2
Mitteilungen oder Erklärungen, die in diesen Bestimmungen, oder im Gesetz vorgesehen sind, bedürfen der Textform und müssen der anderen Vertragspartei innerhalb der Fristen zugehen.
20.3
Änderungen dieser Bestimmungen darf Modern Drive Technology GmbH jederzeit vornehmen, soweit diese infolge geänderter Umstände (z.B. Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen oder von Modern Drive Technology GmbH nicht zu beeinflussende Änderungen von Drittanbietern) erforderlich werden und für den Auftraggeber nicht unzumutbar sind. Solche Änderungen werden 14 Tage nach ihrer Veröffentlichung unter www.moderndrive.de und Mitteilung per E-Mail wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Zeit den jeweiligen Änderungen widerspricht. Für den Fall des Widerspruchs behält sich Modern Drive Technology GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
Sämtliche Anhänge dieser Bestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil, soweit diese Bestimmungen selbst nicht ausdrücklich etwas Anderes vorsehen.
Durch diesen Vertrag werden die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner in Bezug auf MACHINES.CLOUD abschließend geregelt. Durch diesen Vertrag werden alle vorhergehenden ersetzt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Aus einer Handlung oder Unterlassung eines Vertragspartners kann kein Verzicht auf Rechte abgeleitet werden, wenn ein solcher nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird.
24.1
Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung oder in diesem Zusammenhang unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland (ausgeschlossen ist die Anwendbarkeit der Kollisionsnormen und etwaiger internationaler Vereinbarungen sowie deren Durchführungsgesetze, z.B. CISG).
24.2
Für die Einhaltung und/oder Erfüllung etwaiger rechtlicher Voraussetzungen oder Rahmenbedingungen im Land des Kunden, hat der Kunde selbst zu sorgen, insbes. etwaige Genehmigungen einzuholen.
25.1
Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist Kaufbeuren. Es gilt deutsches Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts). Modern Drive Technology GmbH ist berechtigt, seine Ansprüche vor jedem sonstigen zuständigen Gericht, insbesondere dem Gericht des Sitzes des Kunden gerichtlich geltend zu machen.
25.2
Erfüllungsort ist der Sitz von Modern Drive Technology GmbH.
26.1
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Vorstehendes gilt entsprechend im Falle einer Lücke.
26.2
Modern Drive Technology GmbH ist berechtigt, die Leistungen aus diesem Vertrag durch Dritte als Unterauftragnehmer zu erbringen.
26.3
Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen erstellt und durch die bevollmächtigten Vertreter der Parteien unterzeichnet, wobei jede Partei eine Ausfertigung erhält
Die folgenden Anlagen stellen einen integralen Bestandteil der Vereinbarung dar:
Preisliste oder Preisvereinbarung