Leistungsbeschreibung
1. Begriffsbestimmung
1.1. Vertragsbestandteil ist der Aufbau und die Struktur einer Dienstleistung, die es ermöglicht über das Internet mit einem Computer, Telemetrie- und Positionsdaten von Objekten zu visualisieren, die mit den Flottensystemen ausgestattet sind.
1.2. Objekte sind Fahrzeuge, Maschinen und andere bewegliche Sachen, die mit den Systemen ausgestattet sind. Die Ausstattung mit einer Hardwareeinheit ist für die Funktion der Dienste zwingend notwendig.
1.3. Die Flottensysteme sind technische Geräte, mit denen automatisch nach einem eingestellten Ablauf oder per gesonderte Abfrage Telemetrie- und Positionsdaten über das GSM-Mobilfunknetz an das Webportal gesendet werden.
1.4. Das Webportal ist eine technische Plattform, die die Kommunikation mit den Systemen gewährleistet, übermittelte Daten sammelt, speichert und zur Anzeige für den Kunden über das Internet aufbereitet. Über die bereitgestellte Internetseite kann die Modern Drive Technology GmbH die Kommunikation mit den Systemen über Befehle steuern, die durch das Webportal als Daten an das GSM-Mobilfunknetz übergeben und von diesem an die Systeme übertragen werden.
1.5. Positionsdaten werden von den Systemen per Satellitenortung gewonnen. Die Genauigkeit dieser Daten ist vom GPS-System (Global Positioning System) selbst und von den Umgebungsbedingungen der Systeme abhängig. Eine exakte Positionsdatenübermittlung kann daher nicht garantiert werden. Die Kommunikation zwischen den Systemen und dem Webportal erfolgt über ein GSM-Mobilfunknetz. Ausreichende Qualität und Verfügbarkeit der Funkversorgung am Standort der Systeme und die daraus resultierende sofortige, fehlerfreie Datenübertragung können nicht garantiert werden.
2. Leistungsumfang
2.1. Die nachstehenden Bedingungen regeln die Nutzung der Systeme zwischen dem Kunden und der Modern Drive Technology GmbH (im Folgenden als „MDT“ bezeichnet), Rettichstraße 7, D-92318 Neumarkt als Betreiber der Dienste.
2.2. Der Vertrag kommt aufgrund eines schriftlichen Nutzungsvertrages unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars und nach Annahme durch MDT, die spätestens durch Freischaltung des Dienstes für den Kunden erfolgt, zustande.
2.3. Sämtliche Nebenabreden und sonstigen Vereinbarungen bedürfen für ihre Verbindlichkeit zwingend der Schriftform.
3. Leistungserbringung, Gewährleistung, Haftung
3.1. MDT erbringt im Rahmen des Vertrages den in der „Leistungsbeschreibung“ beschriebenen Leistungsumfang.
3.2. MDT haftet nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit des GSM-Mobilfunknetzes. Insbesondere haftet MDT nicht dafür, dass Daten innerhalb einer festgelegten Zeit an das Mobilfunknetz übergeben werden können, sowie an das Netz übergebene Daten an die MDT-Zentrale ausgeliefert werden können.
3.3. MDT haftet nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit der Signalversorgung durch das GPS-Satellitensystem. Insbesondere wird keine Haftung für die Genauigkeit der übermittelten Signale und der hierdurch errechneten Positionsdaten übernommen.
3.4. MDT haftet nicht dafür, dass das GSM-Mobilfunknetz sowie die GPS-Satellitenortung in der Zukunft die unter „Leistungsbeschreibung“ genannten Funktionen unterstützen. Sollten diese Dienste oder deren teilweise Funktionalität nicht nutzbar sein, so stellt dies einen Fall höherer Gewalt dar, auf den MDT keinen Einfluss hat und der MDT von seiner Leistungspflicht befreit.
3.5. MDT haftet nicht für die erfolgreiche Anzeige der übermittelten Daten. Insbesondere werden dem Kunden kein bestimmtes Format, kein bestimmter Inhalt und keine bestimmte Geschwindigkeit der Anzeige der abgefragten Daten bei der Nutzung des Webportals zugesichert.
3.6. MDT haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung der Systeme oder des Webportals entstehen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit es sich um einen Vertragspartner um ein Unternehmen im Sinne des §14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist die Haftung auch für mittelbare oder Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen) ausgeschlossen. In diesem Fall gilt auch der Verlust oder die Beschädigung von Daten nicht als Sachbeschädigung und fällt nicht unter die möglichen Haftungsansprüche. Etwaige Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall durch die Höhe der an MDT zu zahlenden Entgelte begrenzt.
4. Systemzugang
4.1. Für den Zugang zum Webportal nutzt der Kunde einen beliebigen Internet-Zugang und eine geeignete Browser-Software.
4.2. Zu Vertragsbeginn kann vom Kunden ein administrativer Ansprechpartner persönlich benannt werden. Dieser erhält für die Objekte des Kunden vertrauliche Zugangsdaten wie Nutzername und Passwort mit Administrationsrechten. Diese Zugangsdaten sind nur dem Ansprechpartner bekannt. Insbesondere das bekannt gegebene Passwort ist vom administrativen Ansprechpartner unmittelbar nach Erstzugang aus Sicherheitsgründen zu ändern.
4.3. Der Kunde hat die Möglichkeit, weiteren Benutzern durch Erstellung weiterer Zugangsdaten die Nutzung des Webportals zu ermöglichen. Die Vergabe weiterer Administrationsrechte kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nur durch die MDT erfolgen.
4.4. Alle vom Kunden berechtigten Nutzer stellen durch sorgfältigen Umgang mit den Zugangsdaten sicher, dass unberechtigte Dritte keinerlei Kenntnis dieser Daten erlangen können.
4.5. Die Zugangsdaten berechtigen den Kunden bzw. die von ihm berechtigten Nutzer zum Zugang und Nutzung des Webportals, insbesondere, abhängig von den verliehenen Rechten, zur Abfrage und Anzeige empfangener Daten, zur persönlichen Konfiguration des Webportals, sowie zur Einrichtung und Verwaltung weiterer Nutzer.
4.6. Wird durch unsachgemäßen Umgang mit den Zugangsdaten des Kunden durch den Kunden unberechtigten Dritten der Zugang zum Webportal ermöglicht und werden durch den unberechtigten, missbräuchlichen Zugang Kosten verursacht, haftet der Kunde für sämtliche entstehenden Kosten.
4.7. Stellt der Kunde nicht autorisierten, missbräuchlichen Zugang zum Webportal unter Verwendung von Zugangsdaten seiner berechtigten Nutzer fest, wird er MDT hierüber unverzüglich informieren. MDT wird nach Eingang der Mitteilung des Kunden schnellstmöglich den Zugang zum Webportal mit den bisherigen Zugangsdaten unterbinden und dem administrativen Ansprechpartner neue Zugangsdaten bereitstellen. MDT ist berechtigt, den hierfür entstehenden Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.
5. Hardware, Datenkommunikation
5.1. Die Systeme werden während der gesamten Laufzeit des Vertrages mit einer SIM-Karte ausgestattet, die die Kommunikation im GSM-Mobilfunknetz ermöglicht. Wird dem Kunden die Datenkommunikation von MDT bereitgestellt, verbleibt diese SIM-Karte im Eigentum von MDT. Die Entnahme dieser SIM-Karte bzw. deren Verwendung für anwendungsfremde Zwecke ist dem Kunden während der Vertragslaufzeit untersagt.
5.2. Stellt der Kunde Missbrauch oder den Verlust der SIM-Karte fest, ist er verpflichtet, den Missbrauch oder Verlust unverzüglich bei MDT zur Anzeige zu bringen, damit MDT weiteren Missbrauch bzw. unberechtigte Nutzung mit geeigneten Mitteln unterbinden kann.
MDT ist berechtigt, den damit verbundenen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Alle bis zum Zeitpunkt der Anzeige entstandenen Kommunikationskosten gehen zu Lasten des Kunden, alle nach Meldungseingang entstehenden Kommunikationskosten trägt MDT. 5.3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Hardware Eigentum von MDT.
Vertrags- und Zahlungsbedingungen
6. Entgelte, Zahlung
6.1. MDT berechnet dem Kunden die für die Nutzung der Dienste gemäß der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste vereinbarten Entgelte jeweils zu Beginn eines Kalendermonats.
6.2. Ein Datentransfer gilt als getätigt, wenn der Datensatz durch die Systeme an das GSM-Mobilfunknetz übergeben wurde. Der Inhalt des Datensatzes ist hierbei unerheblich.
6.3. Änderungen der Nutzungstarife bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese werden durch MDT dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten frühestens ab dem 1. des Folgemonats. Sofern sich Entgelte erhöhen, steht dem betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum letzten Tag des Folgemonats mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zu. Der Folgemonat wird in diesem Fall zu den bisherigen Preisen abgerechnet.
6.4. Die Kosten für den verwendeten Internetzugang seitens des Kunden sowie die Kosten für die verwendete Browser-Software ist nicht Bestandteil dieses Vertrages zur Nutzung der Dienste.
6.5. Einwendungen gegen die von MDT gestellten Abrechnungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bei MDT erhoben werden. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
6.6. MDT behält sich das Recht vor, sämtliche zwischengespeicherten Daten aus der Datenkommunikation im GSM-Funknetz nach Ablauf einer Frist von 90 Tagen nach Rechnungsstellung vollständig zu löschen.
6.7. MDT behält sich vor, den Portal-Zugang des Kunden zu sperren, wenn der Kunde mit seinem Nutzungsentgelt komplett oder teilweise länger als 30 Tage in Zahlungsverzug ist oder die Lastschrift für fällige Entgelte aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst oder zurückbelastet wird. Die Sperrung des Zugangs entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Sperrung abgefallenen Gebühren sowie der vollen Grundgebühr für den Monat, in dem die Sperrung erfolgt. Die entstandenen Kosten für Sperrung und Entsperrung werden dem Kunden belastet.
6.8. Nutzungsentgelte gelten als gezahlt, wenn MDT über den kompletten Betrag uneingeschränkt verfügen kann. Die Zahlung mit Abzug von nicht vereinbarten Skonti gilt nur als Teilzahlung.
7. Datenschutz, SCHUFA-Klausel
7.1. MDT darf kunden- und personenbezogene Daten über Inanspruchnahme von Dienstleitungen erheben, verarbeiten und auswerten, soweit dies erforderlich ist, um dem Kunden die Inanspruchnahme der gewünschten Dienste zu ermöglichen oder um die Nutzung abzurechnen. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass MDT nur zur Durchführung der Dienstleistungen notwendige, benötigte Daten Kooperationspartnern für die Abwicklung der Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Hierzu zählen insbesondere verbundene Unternehmen und Dienstleister für Datenkommunikation und IT-Support.
7.2. MDT stellt sicher, dass sämtliche kundenbezogenen Daten vor dem unberechtigten Zugriff oder Einblick durch Dritte geschützt werden. Sämtliche Mitarbeiter und Kooperationspartner sind durch Geheimhaltungsvereinbarungen verpflichtet, keinerlei kundenbezogene Daten an Dritte zu kommunizieren.
7.3. Der Kunde erklärt gegenüber MDT, dass ihm alle für die Nutzung der Dienste erforderlichen Einwilligungen seiner Mitarbeiter bzw. aller der mit den Systemen ausgestatteten und auf das Webportal aufgeschalteten Personen zur Weitergabe der personenbezogenen Daten, insbesondere der lokationsbezogenen Daten vorliegen und er ausdrücklich MDT zur Erbringung der Dienstleistungen unter Verwendung und Speicherung dieser Daten sowie zur Weitergabe der Daten an zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Kooperationspartner von MDT autorisiert.
7.4. Der Kunde willigt ein, dass MDT von der für seinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Auskünfte über ihn einholt. Unabhängig davon wird MDT der SCHUFA Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von MDT, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
7.5. Die SCHUFA speichert die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben bzw. Telekommunikationsdienste anbieten, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der SCHUFA vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die SCHUFA stellt die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. In entsprechender Weise verfahren die anderen genannten Unternehmen. Die SCHUFA übermittelt nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers, subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in SCHUFA- Auskünften nicht enthalten. Ich kann / wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich /uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. SCHUFA – Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung Rhein-Saar GmbH, Widdersdorfer Straße 403, D-50933 Köln.
8. Vertragslaufzeit, Kündigung
8.1. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 24 Monaten geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, solange nicht eine Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich kündigt.
8.2. MDT ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus besonderem Grund vorzeitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere die Beantragung und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Einleitung eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens über das Vermögen des Kunden, die missbräuchliche Nutzung der Dienste sowie der Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen.
8.3. Im Falle der vorzeitigen Kündigung werden die noch ausstehenden, vereinbarten Nutzungsentgelte in einer Summe berechnet und sofort fällig gestellt.
9. Sonstiges
9.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen MDT und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig davon, wo der Kunde die bereitgestellten Daten abruft bzw. wo sich die Systeme des Kunden, für die Daten abgerufen werden, befinden. Als Gerichtsstand bzw. Erfüllungsort wird, soweit gesetzlich möglich, Neumarkt i.d.Opf. vereinbart.
9.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen gelten ab deren Übermittlung an den Kunden, bei Unternehmen im Sinne des §14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit der Durchführung bzw. Ergänzung.
9.3. Sollten einzelne der oben genannten Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen bzw. des abgeschlossenen Vertrages hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.